Erleidet Geschädigter eines Unfalls verbleibende und irreversible Gelenkinstabilitäten und ist zeitlebens zum Muskelaufbautraining gezwungen, sind die Kosten eines angemessen ausgestatteten Fitnessstudios erstattungsfähig.

Rechnet der Geschädigte auf fiktiver Reparaturbasis ab, ist die Versicherung auch zum Ersatz der Beilackierungskosten, der UPE-Aufschlägen, der Verbringungskosten und der vorgerichtlichen Anwaltskosten verpflichtet.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat im Rahmen der Schadensregulierung 4-6 Wochen nach Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens Zeit, den Schaden zu prüfen. Danach gerät sie in Verzug und die Erhebung einer Klage ist geboten.

Reguliert der Schädiger einen Schaden nicht aufgrund eines vorgelegten Kostenvoranschlags, steht es dem Geschädigten frei, bei Nichtbagatellschäden zu Beweissicherungszwecken zusätzlich ein Gutachten einzuholen.

Ein Gutachten ist erforderlich und zweckmäßig, wenn der Geschädigte die Einschaltung eines Sachverständigen zum Zeitpunkt der Beauftragung nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten für geboten halten durfte.